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Zombie News Spezial: Widerstandsrecht Artikel 20 des Grundgesetzes Absatz 4

Der Artikel 20 des Grundgesetzes Absatz 4; Das Widerstandsrecht. Das Widerstandsrecht ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigentlich genau bei diesem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Der Staatsrechtler Josef Isensee schreibt zum Widerstandsrecht, dass der Widerstandsfall ein Staatsstreich ist und der Artikel 20 Absatz 4 ermächtigt ausdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger diesen durchzuführen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Widerstandsrecht bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Staat das Recht haben mit jedem nötigen Mittel der Gewalt Widerstand zu leisten, wenn der demokratische Rechts- und Sozialstaat in Gefahr ist. Es dürfen alle bekämpft werden, die aktiv durch ihre Handlungen oder passiv durch ihr nicht handeln, den demokratischen Rechts- und Sozialstaat gefährden. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht Widerstand zu leisten, wenn z. B. Menschen, die im Staat viel Macht haben, den demokratischen Rechts- und Sozialstaat zerstören wollen. Wenn z. B. eine Regierung ihre Macht missbraucht, um ihre Ideologien gegen den Willen des Volkes durchzusetzen oder fundamentale Grund und Menschenrechte durch menschenverachtende Verordnungen und Gesetze außer Kraft gesetzt werden, wie es die Nazis getan haben.